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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 Vertragsabschluss
Vorliegende Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn der Käufer eigene, abweichende Geschäftsbedingungen auf
Geschäftspapieren aufgedruckt hat. Alle Verträge sowie ihre Abänderung oder Ergänzung bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch den Salon.

§2 Gewährleistung
Mängel sind dem Salon unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen und hat den Mangel nach Art und Umfang so deutlich zu kennzeichnen, dass der Grund der Beanstandung erkennbar ist.
Bei begründeten ordnungsgemäß gerügten Mängeln ist der Salon lediglich zum Umtausch der Ware bzw. des Haarteiles oder zur Nachlieferung des Fehlenden verpflichtet. Wie immer geartete weitergehende Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Der Käufer ist verpflichtet, für die einstweilige Aufbewahrung der beanstandeten Ware zu sorgen.
Wir sind nicht verpflichtet ausgeführte Einarbeitungen/Dienstleistungen besonders bei Extensions Haarverlängerung eine anschliessende Entfernung durchzuführen.
Wir übernehmen keine Haftung und schließen Haftungsansprüche aus, die auf Selbstverschulden zurück zu führen sind, insbesondere nach der Behandlung und nicht Beachtung unserer Pflegevorschriften und Umgang laut Pflegeanleitung. Die Frist für das Re-Bonding beträgt 4 Monate, für alles darüber hinaus wird keine Haftung übernommen, Schäden und Rückstände am Eigenhaar können die Folgen sein.
Wir übernehmen keine Haftung für Extensions Produkte die durch dritte bezogen und eingesetzt wurden.
Über Art und Weise und Platzierung der eingearbeiteten Extensions, kann der Käufer nicht reklamieren, wenn dieser mit dem Styling nicht zurecht kommt, da diese Details vor dem Einsetzten mit dem Kunden genau besprochen werden und ausführlich erklärt werden. Siehe dazu bitte Pflegeanleitung.



§3 Zahlung/Preise/Zusatzdienstleistungen
Vereinbarungsgemäß ist eine Anzahlung von mindestens 50% vor Lieferung des Haarteiles zu bezahlen. Der Restbetrag ist spätestens mit der Haarerweiterung zu leisten. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, die Regeln und Tarife für die Haarerweiterung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Der Kunde ist sich insbesondere bewusst, dass der auf der Vorseite aufgeführte Preis nur ein ca.-Preis ist und schwanken kann, da der Preis sich nach der tatsächlich benötigten Anzahl und Art der auf- modulierten Strähnen richtet.
Friseurleistungen wie Dauerwelle, Färben, Haarschnitt oder Heimpflegeprodukte sind im Preis nicht inbegriffen und daher extra zu bezahlen. Die Lieferung aller Waren erfolgt ab Werk zu Kosten und Risiko des Käufers, oder durch persönliche Abholung beim Salon.
Für Vereinbarte Dienstleistungen wie Farbe und Fremdextensions vorher entfernen wird eine Zeit eingebucht und blockiert falls sich diesbezüglich etwas ändert muss der Käufer mindestens 48h vorher Bescheid geben ansonsten wird dieses wie geplant in Rechnung gestellt, auch wenn diese Arbeiten nicht mehr stattfinden sollen auf Wunsch des Käufers.

§4 Annahmeverzug
Sollte der Kunde bzw. Käufer den Haarerweiterungstermin nicht einhalten, ist der Salon berechtigt zurückzutreten, wobei die geleistete Anzahlung vereinbarungs- gemäß ohne Gegenansprüche des Käufers verfällt.

Der Kunde kann den Termin höchstens 2x verschieben.
Fristen
Termine bis 300€ - 48h vorher (Sa/So/Feiertage ausgeschlossen)
Termine ab 300€ - 72h vorher (Sa/So/Feiertage ausgeschlossen)

Absagen nach dieser Frist, werden wie folgt in Rechnung gestellt, als Grundlage gilt der ganze gebuchte Termin inkl Zusatzarbeiten wie Farbe etc.
75%
bei nicht erscheinen 100%
BGB §642

Die gleichen Bedingungen gelten auch für das Hochsetzten der Extensions, den Folgerterminen.
Gebuchte Termine müssen voll bezahlt werden auch wenn vom Kunden am Termintag weniger Dienstleistungen gewünscht sind.

§5 Garantiefrist
Der Salon leistet nur Garantie für zwei Monate ab dem Aufmodulliertermin. Aufgrund der Beschaffenheit der Haare da es sich um ein Naturprodukt handelt kann eine Gewährleistung für einen längeren Zeitraum nicht gegeben werden. Keinesfalls bezieht sich die Gewährleistung auf Veränderungen der Haarfarbe. Ebenso auch unsachgemäße Behandlung, wie insbesondere die Verwendung von nicht zugelassenen Haarwaschmitteln, zu starke Sonneneinstrahlung, umfärben, das nicht Einhalten der täglichen Pflege wie in der Pflegeanleitung beschrieben. Des Weiteren bezieht sich die Garantie keinesfalls auf mechanische Schäden jeglicher Art wie insbesondere mit Eigenhaar ausgegangene, verlorene oder ausgerissene Strähnen. Ersatzleistungsansprüche bestehen nur dann, wenn die Extensions unbrauchbar und untragbar sind. Normale Abnutzung in Form von Farbverblassung, Trockenheit, Spliss und Haarbruch sind von der Garantie ausgeschlossen. Auf die Wellen und Locken der Extensions gibt der Anbieter keine Garantie - hier hat der Kunde selbst Sorge zu tragen, dass die Locken erhalten bleiben. Auf Haarextensions, die vom Kunden mit Farbe, Tönung, Blondierung oder Dauerwelle nachbehandelt wurden, erlischt die Garantie. Etwaige Garantieansprüche aufgrund von Allergien auf Fremdhaar und Verbindungstellen sind ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, sich vor dem Kauf über unverträgliche Stoffe den Salon Felicitasblackviolethair zu informieren.

§6 Unverschuldete Beeinflussungen
Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von mir nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Sowohl der Käufer, wie auch der Verkäufer können vom Vertrag zurücktreten, sofern der Liefertermin um mehr als 1 Monat überschritten ist. Schadenersatzansprüche gegenüber Felicitasblackviolethair wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen.

§7 Erfüllungsort und Gerichtsstand. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Niederlassungsort des Salons. Für Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag sind ausschließlich die Gerichte die dem Sitz des Salons am nächsten liegen zuständig, sofern nicht das Konsumenten- schutzgesetz etwas anderes bestimmt.

§8 Schadensersatzklausel
Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich dem Salon mit zu teilen und auf Wunsch diesem vor Ort zu belegen.
Gemeinsam mit dem Kunden wird nach einer Lösung gesucht. Bei Veröffentlichung der Beanstandung, bevor der Salon die Gelegenheit dazu bekommen hat, diese zu korrigieren, wird pro Veröffentlichung Pauschal ein Schadensersatz für den Salon In Höhe von 1000€ festgesetzt.

§9 Entfernen der Extensions
Die Entfernung wird nach Anzahl der eingesetzten Haare abgerechnet. Verlust von einzelnen Strähnen kann hier nicht kontrolliert werden. Da sonst der Aufwand hierfür länger beträgt und nicht im Verhältnis steht. Mehrzeitaufand wird in Rechnung gestellt.
 

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